Ordentliche Kündigung: Diese 3 Tipps ersparen Ärger, Zeit und Geld

Wie formuliert man eine ordentliche Kündigung? Diese Frage stellen mir Arbeitgeberkollegen immer wieder einmal. Leider zeigt sich dann, dass einige falsche Ansichten weit verbreitet sind. Deshalb meine 3 wichtigsten Tipps zur ordentlichen Kündigung.

Welchen Kündigungsgrund gibt man am besten in einer ordentlichen Kündigung an, wollte ein Arbeitgeberfreund von mir wissen. Mein Rat lautet: Gar keinen!

Gründe für die ordentliche Kündigung

„Betriebsbedingt“ wird als häufigster Grund für eine ordentliche Kündigung angegeben – in über 70 Prozent der Fälle, um genau zu sein. Die Wahrheit sieht aber ganz anders aus. Untersuchungen zeigen, dass die eigentlichen Gründe für eine ordentliche Kündigung meist im Verhalten des Arbeitnehmers liegen! Aber so offen darf man das im Kündigungsbrief nicht schreiben, will man nicht vorm Arbeitsgericht landen.

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Schweigen ist Gold: Für eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich erst einmal keine Begründung erforderlich.

Drei Tipps für die ordentliche Kündigung

Tipp Nr. 1: Schweigen ist Gold
Auch wenn es unhöflich klingt und Sie gerne noch irgendeine Erklärung dazuschreiben würden: Verkneifen Sie sich eine Begründung. Für eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund erforderlich! Nur wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, z. B. bei Schwerbehinderten, Müttern im Mutterschutz oder Betriebsräten, muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen.

Wie formuliert man eine Kündigung richtig? Hier geht’s zum kostenlosen Download unserer Musterbrief-Kündigung.

Musterbrief Kündigung (PDF)

Auch Kündigungen gehören zum Unternehmer-Alltag. Wie eine Formulierung für eine solche aussehen kann, sehen Sie hier.

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Tipp Nr. 2: Zustellung auf Papier
Auch wenn es bequemer erscheint, die Kündigung per E-Mail oder Fax zu verschicken: Jede ordentliche Kündigung muss schriftlich per Brief erfolgen und vom Chef persönlich unterschrieben sein. Hier passieren wohl die meisten Formfehler bei der ordentlichen Kündigung.

Tipp Nr. 3: Großzügiges Vergleichsangebot
Vor allem wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, sollten Sie frühzeitig und großzügig ein Abfindungsangebot unterbreiten, als Anreiz für eine schnelle, reibungslose Trennung. 70 Prozent der Kündigungsschutzverfahren enden ohnehin mit einem gerichtlichen Vergleich, davon zwei Drittel mit einer Abfindung. Rund ein Drittel der Verfahren endet durch einen außergerichtlichen Vergleich. Stimmt der Arbeitnehmer Ihrem Angebot zu, kann er später nicht mehr vors Arbeitsgericht ziehen. Nehmen Sie deshalb Ihr Angebot am besten gleich im Schreiben zur ordentlichen Kündigung auf.

Mehr Informationen zum Thema Abfindung.

Ordentliche Kündigung in der Probezeit

Auch wenn es schwerfällt: Kündigungen gehören zur unternehmerischen Verantwortung, denn C-Mitarbeiter schaden dem Unternehmen und machen Ihren A-Mitarbeitern das Leben schwer – lesen Sie hier mehr dazu.

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Nutzen Sie deshalb auch stets die vollen sechs Monate Probezeit, die Sie als Arbeitgeber verlangen können. Gibt es bereits hier Schwierigkeiten, zögern Sie nicht, die Handbremse zu ziehen – und zu kündigen. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel lediglich zwei Wochen.

Mehr Tipps zur Personalführung finden Sie auf meiner Homepage www.abc-personal-strategie.de und in meinem Buch „Die besten Mitarbeiter finden und halten“.