Im Arbeitszeugnis wird der Chef zum Lügen gezwungen. Schuld daran sind Gerichte, die ehrliche, aber schlechte Beurteilungen bestrafen. Leider fallen selbst erfahrene Personaler mitunter auf ein vermeintlich tolles Arbeitszeugnis herein. Ich habe deshalb die aktuell gängigsten Phrasen und ihre wahre Bedeutung zusammengestellt.
Ein Arbeitszeugnis klingt immer gut. Neulich sprach mich ein junger Unternehmer-Freund begeistert an: „Jörg, stell Dir vor! Gestern ist auf meinem Schreibtisch eine Top-Bewerbung gelandet, ein echter A-Mitarbeiter!“ Das hat mich natürlich sehr für ihn gefreut. Doch weil mein Bekannter als Arbeitgeber bisher noch keine Erfahrung sammeln konnte, bot ich ihm an, mir die Bewerbung einmal zu zeigen. Und um es kurz zu machen: Das Arbeitszeugnis war eine Katastrophe!
Mein junger Freund konnte es fast nicht glauben. Kein Wunder, denn das Zeugnis des ehemaligen Arbeitgebers klang ja wirklich großartig. Eine beeindruckende Lobeshymne, ohne eine einzige negative Formulierung. Nur zwischen den Zeilen konnte man ein vernichtendes Urteil lesen – wenn man sich auf das Übersetzen der Arbeitszeugnis-Formulierungen verstand. Ich verrate Ihnen die Bedeutung der gängigsten Phrasen.
Das Arbeitszeugnis und seine Geheimcodes
Note 1 – „sehr gut“
Im Zeugnis eines A-Mitarbeiters finden Sie Formulierungen wie „er erledigte seine Aufgaben stets selbständig und mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“ bzw. „stets zur vollsten Zufriedenheit“, „er war im höchsten Maße zuverlässig“ oder „er erzielte herausragende Arbeitsergebnisse“.
Note 2 – „gut“
Für gute Arbeitsleitungen wird dem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis bestätigt, dass er seine Aufgaben „stets zur vollen Zufriedenheit“ erledigt hat oder „stets Initiative, Fleiß und Ehrgeiz“ zeigte. Das ist akzeptabel – gerade für Berufsanfänger.
Note 3 – „befriedigend“
Wer seine Aufgaben „verantwortungsbewusst und systematisch“ durchgeführt hat bzw. „zur Zufriedenheit“ oder wessen Arbeitsqualität „überdurchschnittlich“ war, der hat im Arbeitszeugnis die Note 3 bekommen. Prüfen Sie anhand der anderen Arbeitszeugnisse, ob sich seine Arbeitsqualität verbessert hat. Ansonsten: Finger weg von diesem Bewerber.
Note 4 – „ausreichend“
Formulierungen wie „Aufgaben bewältigt“ oder „solides Basiswissen“ im Arbeitszeugnis weisen auf schlechte Arbeitsleistungen hin. Weisen Sie solche Bewerber von vornherein ab.
Note 5 – „mangelhaft“
Wer laut Arbeitszeugnis „in der Regel erfolgreich“ oder „den Aufgaben im Wesentlichen gewachsen“ war, ist ein C-Mitarbeiter wie aus dem Lehrbuch. Note fünf. Warum solche Mitarbeiter ein Unternehmen in den Ruin führen, rechne ich Ihnen in diesem Video vor.
Note 6 – „ungenügend“
Steht geschrieben, dass die „Arbeitsqualität meistens den Anforderungen“ entsprochen hat oder der Mitarbeiter „bestrebt“ war den Arbeitsaufwand zu bewältigen, ist klar: Note 6.
Häufig erkennen Sie übrigens auch am Lebenslauf, ob ein Kandidat A-, B- oder C-Qualitäten hat. Tipps, wie Sie Auffälligkeiten im Lebenslauf erkennen können, gibt es hier kostenlos zum Download.
Auffälligkeiten in den Lebensläufen von A- und C-Mitarbeitern
Besonders die Lebensläufe in Bewerbungen zeigen meist, ob sich ein A- oder C-Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen bewirbt. Damit Sie in Zukunft wissen, worauf es in Lebensläufen ankommt, haben wir Ihnen eine Übersicht mit Auffälligkeiten zusammengestellt.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie man A-, B- und C-Mitarbeiter unterscheidet, können Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu nachlesen – einfach als Download.
Mehr Tipps zum Thema Arbeitszeugnis
Mehr Tipps zum Thema Arbeitszeugnis und Personalführung finden Sie übrigens auch auf meiner Homepage www.abc-personal-strategie.de und in meinem Bestseller „Die besten Mitarbeiter finden und halten“.