Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag? Viele Arbeitgeberkollegen sind erstaunt, wenn ich ihnen sagen, dass ich neuen Mitarbeitern praktisch ausschließlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlege. Warum? Ganz einfach: Wenn ich von der Fähigkeit eines Bewerbers überzeugt bin, wäre ich dumm, ihm nicht langfristig eine Perspektive in meinem Unternehmen zu bieten. Und wenn ich nicht wirklich überzeugt bin? Tja, dann erhält der Kandidat weder einen befristeten, noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Schließlich will ich auch für kurze Zeit keinen B- oder C-Mitarbeiter beschäftigen. Nicht einmal für eine Stunde.
Wie kann ich aber so sicher sein, dass der Bewerber tatsächlich geeignet ist? Auch das ist ganz einfach: Wir wenden den bewährten neunstufigen Einstellungsprozess von tempus an. Konsequent. Auch wenn wir „nur“ eine neue Reinigungskraft suchen. Im Laufe dieses Einstellungsprozesses zeigt sich sehr deutlich, wer A-, B- oder C-Bewerber ist. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist dann kein Risiko mehr.
Und die letzte Stufe des Einstellungsprozesses ist ohnehin die Probezeit – der Notausstieg.
- Unseren neunstufigen Einstellungsprozess gibt es hier kostenlos zum Downloaden.
Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet Ihnen als Arbeitgeber drei entscheidende Vorteile.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Vorteile
1. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag drückt Wertschätzung aus
Welcher Arbeitnehmer wünscht sich nicht einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Damit zeigen Sie, dass Sie den Einsatz des neuen Mitarbeiters wertschätzen und ihn nicht für austauschbar halten.
2. Motivationsschub für den Mitarbeiter
Wer möchte, dass sein Mitarbeiter voll und ganz hinter dem Unternehmen steht, muss auch voll und ganz hinter dem Mitarbeiter stehen.
3. Planungssicherheit – für beide Seiten
Wenn Sie es Ihrem Mitarbeiter ermöglichen, langfristig in die Zukunft zu planen, wird in dieser langfristigen Zukunftsplanung auch Ihr Unternehmen eine zentrale Rolle spielen.
Wenn ich lese, dass eine renommierte Zeitschrift wie „impulse“ Arbeitgebern den befristeten Arbeitsvertrag empfiehlt, damit die Mitarbeiter „über einen längeren Zeitraum ausprobiert“ werden können, stellen sich bei mir alle Haare zu Berge. Denn als Arbeitgeber müssen wir alles tun, um A-Mitarbeiter zu gewinnen und dauerhaft zu halten – und da ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag natürlich absolut kontraproduktiv. Nur B- oder C-Mitarbeiter akzeptieren eine solche Situation auf Dauer.
Hier finden Sie sieben Tipps, wie Sie die besten Mitarbeiter magnetisch anziehen. Mehr Infos dazu gibt es in meinem Buch „Die besten Mitarbeiter finden und halten“ und auf meiner Homepage www.abc-personal-strategie.de.
- Sehen Sie dazu auch das kurze Video „Auf die Chefs kommt es an“.
Legen Sie deshalb einem A-Mitarbeiter nie, nie, niemals einen befristeten Arbeitsvertrag vor! Es sei denn, Sie haben vor, Ihr Unternehmen sowieso zum Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags stillzulegen. A-Mitarbeiter sind nicht abhängig von uns Arbeitgebern. Wir Arbeitgeber sind abhängig von unseren A-Mitarbeitern.