Der Teilzeit-Wunsch sorgt bei uns Arbeitgebern selten für Begeisterung. So auch in der großen Kanzlei eines befreundeten Anwalts. Vergangenes Jahr war ein junger Jurist zum Team gestoßen, der nach einer Kennenlernphase zum Partner aufsteigen sollte. Doch davon ist inzwischen keine Rede mehr, denn der Top-Advokat ist Vater geworden und wünscht deshalb künftig nur noch Teilzeitarbeit. Dabei kann sich die Kanzlei vor Aufträgen kaum retten. Die Stimmung liegt am Boden. Wie reagiert man da als Arbeitgeber?
Teilzeit – was ist erlaubt?
Die sieben wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Recht auf Teilzeit habe ich hier für Sie zusammengefasst:
1. Wer hat Anspruch auf Teilzeit?
Prinzipiell hat jeder angestellte Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit, auch Führungskräfte oder Schichtarbeiter, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
2. Wann darf der Arbeitgeber den Wunsch nach Teilzeit verweigern?
- Wenn im Betrieb nicht mehr als 15 Vollzeit-Mitarbeiter beschäftigt sind. Dabei gilt: Azubis werden nicht mitgezählt, die Arbeitsstunden von Teilzeitkräften auf Vollzeitstellen addiert.
- Wenn Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt werden oder dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Der Gesetzgeber setzt die Hürden dafür allerdings sehr hoch an.
3. Wer bestimmt den Umfang der Teilzeit?
Der Arbeitnehmer darf seine Stundenzahl nach Belieben verringern.
4. Darf der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit später noch weiter reduzierten?
Ja und Nein. Wer in Teilzeit wechselt, kann eine erneute Reduzierung der Arbeitszeit verlangen – allerdings frühestens nach zwei Jahren.
5. Wie wirkt sich Teilzeit auf den Urlaubsanspruch aus?
Vorsicht! Der Urlaubsanspruch bezieht sich auf Arbeitstage, nicht auf Arbeitsstunden. Einem Mitarbeiter in Teilzeit, der täglich arbeitet, stehen deshalb genauso viele Urlaubstage zu wie einer Vollzeitkraft.
6. Welche Besonderheiten gelten für die Brückenteilzeit?
Die Brückenteilzeit gibt Arbeitnehmern das Recht, nach einer Teilzeit-Phase wieder in Vollzeit zu wechseln. Sie greift aber nur in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern! Bei Firmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern darf nur einer von 15 Mitarbeitern gleichzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen. Die Brückenteilzeit kann für maximal fünf Jahre beantragt werden.
7. Wie lehnt man einen Teilzeit-Antrag ab?
Der Antrag muss vom Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung abgelehnt werden. Will der Arbeitnehmer die Absage nicht akzeptieren, muss er vors Arbeitsgericht ziehen.
Das Recht auf Teilzeit – mein Arbeitgeber-Tipp
So sieht die Rechtslage aus. Doch mein persönlicher Tipp lautet: Reagieren Sie nicht mit Ablehnung und Vorwürfen auf den Teilzeit-Antrag eines A-Mitarbeiters! Setzen Sie sich mit dem Mitarbeiter zusammen und besprechen Sie, welche Bedürfnisse hinter dem Teilzeit-Wunsch stehen. In manchen Fällen löst beispielsweise schon ein Homeoffice-Angebot das Problem – der Arbeitnehmer spart Anfahrtszeit und kann flexibler arbeiten.
Einen Leistungsbeurteilungsbogen, der Ihnen bei der Unterscheidung von A-, B- und C-Mitarbeitern hilft, können Sie hier kostenlos downloaden.
Natürlich verzichte ich nicht gerne auf einen Teil der Arbeitsleistung eines Top-Mitarbeiters. Aber lieber verzichte ich auf die Hälfte des A-Mitarbeiters, als ihn am Ende ganz zu verlieren!
So binden Sie Ihre A-Mitarbeiter an Ihr Unternehmen – sehen Sie sich dazu diesen kurzen Film an und nutzen Sie meine 10 besten Tipps – hier für Sie kostenlos zum Downloaden.
Mehr Tipps zum Thema Personalführung finden Sie in meinem Buch „Unternehmen erfolgreich führen und beraten“ und auf meiner Homepage www.abc-personal-strategie.de.