Es gibt Menschen, die befassen sich mit ihrem Handy-Vertrag intensiver als mit ihrem Arbeitsvertrag. Dabei ist der Arbeitsvertrag der Anker und Kompass einer erfolgreichen beruflichen Zusammenarbeit. Fünf Punkte sollten deshalb darin geklärt werden.
Als Personalexperte und Berater hatte ich im Laufe der Jahre jede Art von Arbeitsvertrag in den Händen. Vom hoch effektiven Arbeitsvertrag bis zum Vertrag, der nicht einmal das Papier wert war, auf dem die Buchstaben standen. Ich staune immer wieder, wie leichtfertig mitunter das Thema behandelt wird – sowohl von Arbeitnehmer – als auch von Arbeitgeberseite.
Als Arbeitgeber muss mir klar sein: Ich bin zuständig für den Arbeitsvertrag. Und damit liegt die Verantwortung, gute Rahmenbedingungen und Akzente zu setzen für die Gestaltung der künftigen Zusammenarbeit erst einmal in meiner Verantwortung.
Der Arbeitsvertrag: Recht und Pflichten
Dabei geht es nicht darum, den künftigen Mitarbeiter über den Tisch zu ziehen. Der Vertrag muss sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer gute Konditionen bieten. Denn ein schlechter Arbeitsvertrag ist der Vorbote eines schlechten Arbeitsverhältnisses. Achten Sie deshalb darauf, sich Zeit zu nehmen, mit dem künftigen Mitarbeiter ausführlich alle Einzelheiten der Vereinbarung im Konsens zu klären. Es muss über alle Paragrafen und Artikel Einigkeit und Zufriedenheit auf beiden Seiten herrschen.
Ich darf als Arbeitgeber bei der Ausarbeitung des Arbeitsvertrags nicht vergessen: Ich stelle hier einen Mitarbeiter ein, von dessen Leistung ich überzeugt bin. Das muss auch der Vertrag widerspiegeln. Es muss ein Arbeitsvertrag sein, der auf die Eigenheiten eines A-Mitarbeiters ausgerichtet ist. Das setzt natürlich voraus, dass Sie bei der Vorauswahl des neuen Mitarbeiters sehr genau und vorsichtig waren.
Ein A-Arbeitsvertrag für A-Mitarbeiter
Sie wollen nie wieder versehentlich einem C-Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag vorlegen? Dann empfehle ich Ihnen mein Seminar zum Thema „Die besten Mitarbeiter finden und halten“. Hier gehe ich genau auf diese Thematik ein und zeige Ihnen, wie Sie mit Ihren Stellenausschreibungen zuverlässig Top-Bewerber ansprechen und echte A-Mitarbeiter im Einstellungsprozess erkennen und für sich begeistern. Schauen Sie sich dazu auch diesen kurzen Film an.
Ob Sie einen Hilfsarbeiter oder einen Manager einstellen – diese fünf wichtigen Punkte sollten in jedem Arbeitsvertrag geklärt werden:
1. Vergütung
Bei tempus bestimmt jeder Mitarbeiter sein Gehalt selbst. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
2. Tätigkeitsbeschreibung
Klären Sie, was Sie von Ihrem Mitarbeiter erwarten.
3. Probezeit
Einen Leitfaden für die richtige Gestaltung der Probezeit können Sie hier kostenlos downloaden.
Stufe 9 im Einstellungsprozess: Meilensteine/Probezeit
Allein über das Bewerbungsgespräch ist es kaum möglich, den Bewerber charakterlich einzuschätzen. Genau deshalb ist es so wichtig, die Probezeit zu nutzen und Meilensteine zu vereinbaren. Einen Leitfaden, wie Ihnen das gelingt, habe ich Ihnen zusammengestellt.
4. Urlaub
Life-Work-Balance ist wichtig – übrigens auch für Chefs.
5. Arbeitszeit
Lassen Sie sich von unserem neuen tempus-Arbeitszeit-Modell für A-Mitarbeiter begeistern.
Arbeitsvertrag von Experten prüfen lassen
Gerade beim Formulieren eines Arbeitsvertrags ist es sehr wichtig, auf jedes Detail zu achten und auch die jeweils aktuelle Rechtslage zu kennen. Ich mache es Ihnen leicht: Gemeinsam mit unserem Arbeitsrechtsexperten Hans-Peter Schwarz habe ich Ihnen einen Muster-Arbeitsvertrag entworfen, den Sie gerne als Grundlage nehmen können. Das Muster-Exemplar von tempus können Sie hier kostenlos downloaden.
Auf meiner Homepage www.abc-personal-strategie.de finden Sie außerdem viele weitere Tipps zu den fünf wichtigsten Punktes eines Arbeitsvertrags. Lassen Sie sich inspirieren!