Nicht zu glauben, aber wahr: Kündigung wegen einer Wasserflasche

Und wieder macht eine Bagatellkündigung Schlagzeilen: Eine 32-jährige Putzfrau aus Baden-Baden hat ihre Arbeitsstelle verloren. Sie sagt, sie habe nach ihrem Putzdienst beim Deutschen Roten Kreuz nur einen Schluck aus einer bereits offenen Flasche genommen. Das Rote Kreuz hält mit der Annahme, eine verschlossene Flasche Wasser mit nach Hause genommen zu haben, dagegen.

Das Urteil vom Landesarbeitsgericht lautet: Die Frau erhält eine Abfindung, die Kündigung bleibt bestehen.

 

 

Der Verdacht liegt nahe: Man hat einen Vorwand gesucht, um sich von einem C-Mitarbeiter zu trennen.